Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen – EW Nutrition GmbH :
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1.1 Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Wir werden keine gegenteiligen oder abweichenden Bedingungen des Bestellers anerkennen, es sei denn, wir haben deren Gültigkeit schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle zwischen uns und dem Besteller zum Zwecke der Erfüllung eines Liefervertrags geschlossenen Vereinbarungen sind in diesem Vertrag unbedingt zu vermerken.

1.3 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Transaktionen mit dem Besteller.

2.1 Wenn die Bestellung als Angebot im Sinne des § 155 BGB qualifiziert ist, können wir dies innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden nach Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit Lieferung erfüllt. Entscheidend für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen bedürfen implizit unserer schriftlichen Bestätigung.

3.1 Die Preise gelten ab Werk, sofern keine zusätzliche Vereinbarung getroffen wurde, mit Ausnahme aller öffentlich-rechtlichen Pflichten. Die Preise unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderen obligatorischen Gebühren.

3.2 Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind Zahlungen ohne Abzüge oder Gebühren an unser Zahlungsbüro zu überweisen. Für den Fall, dass der Besteller die Zahlung verzögert, haben wir das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen Wenn wir in der Lage sind, einen größeren Schaden durch Verspätung nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller hat jedoch das Recht nachzuweisen, dass wir durch die verspätete Zahlung keinen oder einen geringeren Schaden erlitten haben.

3.3 Der Besteller ist nur berechtigt, Zahlungen zu verrechnen, wenn sein Gegenanspruch gesetzlich festgelegt, unbestritten oder von unserer Seite anerkannt ist. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und auch von uns rechtsgültig unbestritten oder anerkannt ist.

4.1 Die Lieferfrist beginnt nicht vor der Ausstellung von Unterlagen, Genehmigungen und Genehmigungen durch den Besteller und dem Erhalt der vereinbarten Vorauszahlung. Für Artikel, die auf Anfrage geliefert werden: Wir müssen den Freigabeauftrag mindestens 7 Tage vor dem erforderlichen Liefertermin erhalten.

4.2 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung unser Werk bis zum Ablauf verlassen hat oder die Versandbereitschaft vorliegt. Die Lieferfrist wird durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskampfmaßnahmen, insbesondere Streiks und Aussperrungen sowie beim Auftreten unvorhergesehener Störungen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, angemessen verlängert, sofern sich solche Hindernisse nachweislich erheblich auf die Lieferung auswirken. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände bei Minderlieferungen eintreten. Die vorgenannten Umstände liegen dann außerhalb unserer Kontrolle, falls sie während einer bereits bestehenden Verzögerung auftreten. Wir werden die Besteller so bald wie möglich zu Beginn und am Ende in wichtigen Fällen informieren.

4.3 Für den Fall, dass der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzt und droht, das Verweigerungsrecht anderweitig auszuüben, ist er nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist nur berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens zu verlangen, wenn die Verzögerung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entsteht. Andernfalls ist die Gesamthaftung für Schäden auf maximal 5% des Wertes des Teils der vollständigen Lieferung begrenzt, der aufgrund der Verzögerung nicht sofort oder vertragsgemäß verwendet werden kann.

4.4 Verzögert sich die Lieferung auf Antrag des Bestellers, so werden dem Besteller die Lagerkosten berechnet, die ab dem Tag nach dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft berechnet werden. Wir haben das Recht, nach Festlegung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist das Lieferobjekt anderweitig zu entsorgen und den Besteller mit einer entsprechend verlängerten Lieferfrist zu beliefern. Wir sind auch berechtigt, alle uns entstandenen Verluste einschließlich etwaiger zusätzlicher Kosten in Rechnung zu stellen. In diesem Fall geht das Risiko einer versehentlichen Beschädigung oder eines Diebstahls des Liefergegenstandes in dem Moment auf den Besteller über, in dem dies nicht akzeptiert wird. 4.5 Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Bestellers setzt die Einhaltung des Liefertermins voraus.

4.6 Wenn wir im Falle höherer Gewalt unter den Bedingungen der vorgenannten Bestimmung von der Lieferung befreit werden und die Lieferung erfolgt dennoch nach dem Verschwinden des Hindernisses, sind wir berechtigt, zusätzliche Kosten für die Ersatzbeschaffung von Rohstoffen und / oder Abweichungen zu berechnen aus dem Verbund und dem garantierten Wert, sofern die Behinderung dies erforderlich macht und die Interessen des Bestellers nur unwesentlich berührt werden.

4.7 Proben und Modelle dienen nur zu unverbindlichen Demonstrations- und Orientierungszwecken. Sie veranschaulichen den ungefähren Charakter und die Art der Waren. Alle Analysedaten, auch soweit Minimal- und Maximalwerte angegeben sind, gelten als ungefähre Werte. Für Waren aus dem Ausland gelten ausschließlich die im internationalen Handel üblichen Bezeichnungen und Bedingungen. Wir können Gewichtsschwankungen von bis zu 5% mehr oder weniger nicht ausschließen. Entscheidend ist das am Versandort ermittelte Gewicht.

4.8 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; anfallende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind mit der Übergabe des Wechsels oder Schecks fällig.

4.9 Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers und insbesondere an der Zahlungsfähigkeit

Nachträglich können wir vorbehaltlich weiterer Ansprüche gewährte Zahlungstermine widerrufen und unsere Forderungen einschließlich etwaiger sofort fälliger Forderungen erklären. Bei weiteren Lieferungen können wir auch eine Vorauszahlung oder die Ausgabe von Wertpapieren verlangen. Vereinbarte offene Konten können mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. In diesem Fall schuldet der Besteller nicht mehr den Kontoausgleich, sondern die Zahlung für einzelne Lieferungen.

4.10 Andernfalls geht das Risiko spätestens beim Versand der Lieferung und auch bei Teillieferungen oder wenn wir andere Leistungen übernommen haben, z. B. Versandkosten oder Lieferung, auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers sind Sendungen gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie andere versicherbare Risiken versichert.

4.11 Der Liefergegenstand ist auch bei Vorliegen unwesentlicher Mängel vom Besteller unbeschadet zusätzlicher Rechte zu akzeptieren.

4.12 Teillieferungen sind zulässig. Zusätzliche Versandkosten für angeforderte oder notwendige alternative Lieferformen gehen zu Lasten des Bestellers.

5.1Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Lieferungen sind innerhalb von zwei Stunden nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 24 Stunden zu melden. Bei versteckten Mängeln beginnt diese mit ihrer Entdeckung.

5.2 Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Lieferung für den vom Besteller beabsichtigten Zweck geeignet ist. Im Falle eines gemeldeten Mangels sind mindestens 5 kg als Probe zu entnehmen und für eine Untersuchung unsererseits bereitzustellen. Für den Fall, dass eine Rücklieferung nicht möglich ist, ist die Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters über die Gründe, den Umfang und die Menge des Mangels erforderlich. Anerkannte Reklamationen werden nach unserem Ermessen in Form von Sachleistungen oder in bar bis zur Höhe der zurückgegebenen Menge bezahlt. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen. Bei behördlichen Kontrollen der von uns gelieferten Waren ist uns in jedem Fall die Möglichkeit zu geben, diese durch sofortige Benachrichtigung und Bereitstellung von Originalmustern gegenzuprüfen.

5.3 Die Gewährleistungsfrist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von durch Mängel verursachten Folgeschäden, sofern diese Ansprüche nicht kurzfristig erhoben werden.

5.4 Wir übernehmen keine Garantie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, unsachgemäßen oder fahrlässigen Umgang mit ungeeigneten Betriebsflüssigkeiten, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen auf den Liefergegenstand verursacht wurden, sofern diese nicht aus Gründen entstehen, für die wir verantwortlich sind.

5.5 Im Falle einer Ersatzlieferung übernehmen wir die Kosten der Ersatzlieferung einschließlich Zustellung, sofern Reklamationen berechtigt sind. Andernfalls übernimmt der Besteller diese Kosten.

5.6 Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden hiermit ausgeschlossen. Wir übernehmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige finanzielle Verluste des Bestellers. Der vorgenannte Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch nicht, wenn der Besteller die Nichterfüllung aufgrund des Fehlens eines garantierten Merkmals geltend macht. Für den Fall, dass wir fahrlässig gegen eine für diesen Vertrag wesentliche Pflicht verstoßen haben, ist unsere Verpflichtung zur Entschädigung für Sach- oder Personenschäden auf den Deckungsbetrag unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt.

5.7 Soweit unsere Haftung im Vorstehenden ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Beauftragten.

5.8 Soweit wir nicht Hersteller des gelieferten Artikels sind, werden Ansprüche gegen uns unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen nur in dem Umfang geltend gemacht, in dem der Hersteller uns gegenüber haftet.

5.9 Die vorgenannten Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Liefergegenstand aus Gründen, für die wir verantwortlich sind, vom Besteller nicht für seinen vertraglichen Zweck verwendet werden kann wegen vernachlässigter oder fehlerhafter Verrichtung von Vorschlägen und Beratung sowie sonstiger zusätzlicher Pflichten, insbesondere Gebrauchsanweisung, des Artikels vor oder nach Vertragsschluss.

5.10 Wir übernehmen eine uneingeschränkte Haftung für Schäden, die durch Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsgefährdung aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer böswilligen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

6.1 Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir vor Gefahrübergang die Leistung nicht vollständig erbringen können. Der Besteller kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn bei der Bestellung gleichartiger Artikel die Ausführung eines Teils der Lieferung aus Mengengründen nicht möglich ist und er einen berechtigten Grund hat, eine Teillieferung abzulehnen. Ist dies nicht der Fall, kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend reduzieren.

6.2 Liegt ein Verzug unter den Bedingungen der vorgenannten Lieferbedingungen vor und der Besteller gewährt uns eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Nachfrist das Recht ausübt, die Lieferung und die Frist abzulehnen nicht eingehalten wird, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Sollte der Frust während der Abnahmeverzögerung oder durch Verschulden des Bestellers auftreten, bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

6.4 Der Besteller hat auch ein Widerrufsrecht, wenn wir aus Gründen, für die wir verantwortlich sind, den erfolglosen Ablauf einer angemessenen späteren Lieferfrist zulassen, die wir aufgrund eines Mangels, für den wir verantwortlich sind, für eine Ersatzlieferung festgelegt haben Bedingungen der Lieferbedingungen. Das Widerrufsrecht des Bestellers besteht auch in anderen Fällen, in denen eine Ersatzlieferung unsererseits fehlschlägt.

6.5 Alle weiteren Ansprüche des Bestellers werden hiermit ausgeschlossen, insbesondere der Ersatz von Schäden jeglicher Art und insbesondere von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst auftreten. Dieser Haftungsausschluss ist in der gleichen Form wie in Ziffer 5 beschrieben beschränkt.

7.1 Alle dem Besteller anvertrauten Mehrwegbehälter (z. B. Behälter, Verpackungstrommeln, Fässer, Boxen, Paletten usw.) bleiben ausschließlich unser Eigentum. Der Besteller wird diese nach Gebrauch für den Zweck, für den sie bereitgestellt werden, unverzüglich und in einem sauberen und unbeschädigten Zustand an uns zurücksenden. Andernfalls sind wir berechtigt, dem Besteller die Reinigungs- oder Ersatzkosten in Rechnung zu stellen.

7.2 Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum, bis alle Zahlungen aus der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehung vollständig beglichen sind. Sollte der Besteller gegen den Vertrag verstoßen, insbesondere gegen verspätete Zahlung, sind wir berechtigt, den gelieferten Artikel zurückzufordern.

Unsere Rückforderung des Liefergegenstandes stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei der Beschlagnahme des Liefergegenstandes handelt es sich immer um einen Rücktritt von unserem Vertrag. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand nach dessen Rückforderung zu verkaufen. Der Verkaufserlös wird unter Abzug einer angemessenen Verkaufsgebühr mit den Verpflichtungen des Bestellers verrechnet.

7.3 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand mit Sorgfalt zu behandeln. Der Besteller ist insbesondere verpflichtet, diesen auf eigene Kosten in angemessener Weise gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Wert des neuen Preises zu versichern, sofern dieser nicht zur sofortigen Verwendung bestimmt ist.

7.4 Der Besteller hat uns schriftlich und unverzüglich im Falle einer Beschlagnahme durch Dritte oder eines ähnlichen Eingriffs zu informieren. Für den Fall, dass der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Gerichts- und Prozesskosten zur Verteidigung unseres Eigentumsrechts zu erstatten, haftet der Besteller für etwaige Verluste.

7.5 Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im üblichen Geschäftsverlauf weiterzuverkaufen, überträgt hiermit jedoch alle Ansprüche auf den Betrag der gesamten Rechnungssumme einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer an uns, den er durch den Weiterverkauf vom Käufer oder Dritten erhält und unabhängig davon, ob der Liefergegenstand mit oder ohne Weiterverarbeitung weiterverkauft wird. Der Besteller ist auch befugt, diese Forderung auch nach Abtretung einzuziehen. Dies beeinträchtigt nicht unsere Befugnis, die Nachfrage selbst zu sammeln. Wir verpflichten uns jedoch, diese Forderung nicht einzuziehen, sofern der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Insolvenz- oder Kompositionsverfahren eingereicht oder die Zahlung eingestellt wurde. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Besteller uns über die abgetretenen Forderungen informiert und der Schuldner alle zur Einziehung erforderlichen Informationen, die dazugehörigen Unterlagen vorlegt und den Schuldner (Dritte) über die Abtretung der Schuld informiert.

7.6 Die Bearbeitung des Liefergegenstandes durch den Besteller erfolgt stets in unserem Auftrag.

Wenn der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen kombiniert wird, die nicht unser Eigentum sind, erwerben wir das Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes zu den anderen gemischten Gegenständen, mit denen er zum Zeitpunkt der Zusammenlegung kombiniert wurde. Andernfalls gilt für das aus der Kombination entstandene neue Objekt das bedingt gelieferte Objekt. Der Besteller sichert das neue Objekt für uns.

7.7 Wir verpflichten uns, Wertpapiere, auf die wir Anspruch haben, auf Antrag des Bestellers freizugeben, sofern der Wert unserer Wertpapiere die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der Wertpapiere zur Freigabe liegt in unserem Ermessen. Der Referenzwert ist der entsprechende Kaufpreis.

8 Eine Rechnung oder ein Kontoauszug gilt als bestätigt, sofern sie nicht innerhalb einer Woche schriftlich widerrufen werden. Unsere Quittung bestimmt die Einhaltung dieser Frist.

9.1 Wenn der Besteller ein registrierter Händler ist, ist unser Sitz der Gerichtsstand. Wir haben jedoch auch das Recht, eine Klage an ihrem Gerichtsstand zu erheben.

9.2 Soweit die schriftliche Vereinbarung nichts anderes vorsieht, ist unser Sitz der Erfüllungsort. Die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung mit uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Völkerrechts.

9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder nicht anwendbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon unberührt. Alle früheren Versionen der Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nicht mehr.

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